Widerrufsbelehrung
Kein Widerrufsrecht bei zeitgebundener Miete
Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
Die Vermietung von Veranstaltungstechnik erfolgt stets für einen konkret vereinbarten Zeitraum und ist daher vom Widerrufsrecht ausgeschlossen.
Individuelle Kulanzregelung
Unabhängig davon gewährt BK-Eventrent eine freiwillige Kulanzregelung:
- Kostenfreie Stornierung bis 48 Stunden vor Mietbeginn
- Danach kann eine Stornogebühr bis zu 100 % des Mietpreises anfallen
Diese Kulanzregelung ersetzt kein gesetzliches Widerrufsrecht.